Über uns

Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) vertritt seit 1985 die Interessen der Herstellern und Importeure von analogen und/oder digitalen Speichermedien und ist seit Einführung von pauschalen Urhebervergütungen für Bild- und Tonträger im Jahre 1985 eigenständiger Gesamtvertragspartner gegenüber der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) in München.

Die IM-Firmen pflegen regelmäßige Kontakte zu Bundesregierung, Bundesländern und Bundestag sowie Organen auf europäischer Ebene, um ihre Interessen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Vergütungssystemen angemessen in der rechtlichen und politischen Diskussion wahrzunehmen.

So konnte der IM erfolgreich beeinflussen, dass die seit 1985 bestehenden gesetzlichen Vergütungssätze bis zu ihrer Abschaffung Ende 2007 nicht erhöht worden sind, gleichwohl die Bundesregierung und der Bundestag wiederholt Initiativen der Urheber- und Verwertungsgesellschaften zur Erhöhung der Vergütungssätze behandelt haben.

Bei den Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes – Korb 2 – hat der IM die Interessen der Branche gegenüber der Bundesregierung und bei den Beratungen im Deutschen Bundestag erfolgreich wahrgenommen und maßgeblich dazu beigetragen, dass die Reform des Vergütungssystems für die Privatkopie im Jahre 2007 durchgesetzt werden konnte. Der IM hat in den das Gesetz vorbereitenden Arbeitsgruppen des Bundesjustizministerium konstruktiv mit gearbeitet und intensive Gespräche mit Bundesregierung, Bundesrat und Bundestagsabgeordneten geführt, damit die Interessen und Vorstellungen der inkassopflichtigen Hersteller und Importeure angemessen berücksichtigt worden sind.

Als wichtigste Kriterien bei der Festlegung angemessener Vergütungssätze sind seit dem 1.1.2008 die tatsächliche urheberrechtsrelevante Nutzung und das angemessene Verhältnis zum Preisniveau der vergütungspflichtigen Speichermedien eingeführt worden.