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Neue Pressemitteilung vom 22.06.2009:
Durchbruch bei der Vergütungspflicht von Speicherkarten und USB Sticks


Stand der Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften

Der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) als Zusammenschluss von Herstellern und Importeuren für digitale und analoge Speichermedien vertritt gegenüber den Verwertungsgesellschaften bei der Neufestlegung von Urheberabgaben folgende Produktgruppen:

1. CD-Rohlinge: Data CD-R/RW
2. DVD-Rohlinge:
DVD-R/-RW und DVD+R/+RW 4,7 GB
DVD DL –R und DVD DL +R 8,5 GB
DVD-RAM 4,7 GB und 9,4 GB
3. analoge und digitale Tonträger:
Audio-Leerkassetten, Minidisk, DAT-Kassetten und Audio CD-R/RW
4. analoge Video-Leerkassetten
5. Speicherkarten
6. USB-Speichermedien

Über folgende Produktgruppen hat der IM mit den Verwertungsgesellschaften noch keine konkreten Gespräche geführt, erwartet diese aber alsbald : Blu-ray Disk, MP3 Player mit /ohne Videoscreen und digitale Bilderrahmen.

Aber auch derzeit nicht von der Vergütungspflicht umfasste Produkte werden vom IM vertreten, um gegebenenfalls zu analysieren, inwieweit überhaupt eine urheberrechtsrelevante Nutzung vorliegt, wenn die Verwertungsgesellschaften hierzu Forderungen erheben.

Vereinbarungen über Vergütungssätze nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind bisher nicht abgeschlossen worden. Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften und die Vorschläge des IM liegen noch weit auseinander. Einzig für die Vergütungssätze für Speicherkarten und USB-Sticks liegt ein Teilergebnis vor.

Beide Seiten stimmen überein, dass die tatsächliche urheberrechtlich relevante Nutzung für Speicherkarten und USB-Speichermedien auf weniger als durchschnittlich 5% eingeschätzt wird. Auch wollen beide Seiten einen Tarif je Stück unabhängig von der Kapazität festlegen, damit Abrechnung und Kontrolle des Inkassos administrativ, transparent und übersichtlich in der Praxis handhabbar sind. Eine Einigung kam bisher nicht zustande, weil die Verwertungsgesellschaften die Vergütung rückwirkend zum 1.1.2008 fordern. Sie haben allerdings bis heute keine Tarife dazu veröffentlicht, so dass die Vergütungen nicht eingepreist werden können. Eine rückwirkend festgelegte Zahlungspflicht ist aber nicht möglich, wenn der von den Verwertungsgesellschaften festgelegte Tarif bzw. vereinbarte Satz nicht von allen Marktteilnehmern im Konsumentenpreis einkalkuliert und weitergegeben worden ist.

Wegen der Neufestlegung der Sätze für CD- und DVD-Rohlinge unter Einbeziehung von DVD Double Layer 8,5 GB, die am 31.12.2007 noch nicht vergütungspflichtig waren, ist nach Scheitern der Verhandlungen ein Verfahren vom IM vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im Juni 2008 anhängig gemacht worden. Mit einer Entscheidung wird im zweiten Halbjahr 2009 gerechnet.