Positionspapier des Informationskreis AufnahmeMedien

Das derzeitige Urheberrecht steht bekanntlich in vielfacher Kritik, weil es mit dem Stand der Technik kaum zu vereinbaren ist. Gerade die Frage der privaten Kopie und die Frage der Sicherung und Nutzung auf mehreren Geräten sind umstritten und viel diskutiert. Der Informationskreis AufnahmeMedien hat ein Positionspapier verfasst, das auch die Empfehlungen von Vitorino beleuchtet.

Ergebnis:

  • Die pauschale Urheberabgabe für die Privatkopie widerspricht den Zielen der EU-Richtlinie 2001/29/EG
  • Das jetzige System der pauschalen Urheberabgabe ist ineffektiv, ist sowohl für Hersteller als auch Urheber nachteilig und sorgt für  langjährige, nicht tragbare Rechtsunsicherheiten.
  • Die „Leerkassettenabgabe“ ist abzuschaffen und durch ein zeitgemäßes System der Individuallizenzen, zu ersetzen.
  • Neue Technologien müssen von den Rechteinhabern genutzt werden. Wenn dies nicht getan wird, kann zumindest nicht der Hersteller von Speichermedien über die pauschale Urheberabgabe hierfür verantwortlich sein.
  • Sollten Individuallizenzen nicht möglich sein (analoge Kopien), so kann der Urheber einen etwaigen Verlust durch die mögliche Privatkopie durch eine Erhöhung von 1 %- 2,5 % des Verkaufspreises leicht selbst kompensieren, sofern eine solche Nutzung überhaupt einen messbaren Verlust verursacht. Ein Rückgriff auf Hersteller von Speichermedien ist jedenfalls nicht notwendig.

Das komplette Positionspapier ist hier abrufbar: Positionspapier

 

 

Trauer um Christamaria Hofmann

©privat

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Der Informationskreis AufnahmeMedien trauert um seine ehemalige Geschäftsführerin Christamaria Hofmann, die am 26. Januar 2013 im 66. Lebensjahr verstorben ist.

Fast ein Vierteljahrhundert lang hat Christamaria Hofmann, vormals Jaschek, die Geschicke des Verbandes mit Kreativität, Mut, Herz und freudigem Einsatz geleitet.

Schon knapp ein Jahr nach der Gründung übernahm sie die Geschäftsführung unseres damals noch Informationskreis Magnetband genannten Verbandes. Der Gesamtvertrag mit der ZPÜ über die urheberrechtliche Vergütung von Aufnahmemedien wurde vor allem auch dank ihrer umsichtigen und verlässlichen Handhabung ein Erfolg und hatte über 20 Jahre Bestand.

Die Herausforderungen durch die Einführung der Digitaltechnik nahm sie an. Gemeinsam mit den engagierten Mitgliedern überzeugte sie die Verwertungsgesellschaften, Vergütungssätze für derartige, im Gesetz nicht wirklich vorgesehene Produkte im Verhandlungswege festzulegen. Diese fortschrittliche Praxis beeindruckte auch den Gesetzgeber. Seit 2008 sind Industrie und Verwertungsgesellschaften allgemein gehalten, sich im Verhandlungswege über die Vergütungspflicht und –höhe der Produkte zu einigen. Der IM war denn auch federführend beim Abschluss des ersten allgemein anerkannten Gesamtvertrages nach dem neuen Recht, der die Vergütung für bis dahin nicht erfasste Produkte (Speicherkarten und USB-Sticks) festlegte.

Ihr offenes und freundliches Wesen zusammen mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz eröffnete ihr gute Kontakte in die Politik. Ihr diplomatisches
Gespür war untrüglich. Als sie sich 2011 ins Privatleben zurückzog, übergab sie ihrer Nachfolgerin einen sehr effizienten, allgemein hoch angesehenen Verband, den wir in ihrem Sinne weiterführen. Leider war ihr nur ein kurzer Ruhestand vergönnt.

Wir werden ihrer stets in Dankbarkeit gedenken.

Auch die Stiftung Warentest kann irren – rechtlich und tatsächlich! Belohnt werden Hinterziehungspraktiken!

Die Stiftung Warentest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe 09/2012 unter anderem auch über die massive Erhöhung der Forderungen seitens der ZPÜ (IM berichtete) geäußert. Sollten die geforderten Sätze irgendwann auch nur annähernd wirksam werden, droht – soweit richtigerweise Stiftung Warentest – eine Verteuerung der USB-Sticks und Speicherkarten. Als Tipp rät Stiftung Warentest, die entsprechenden Speichermedien im Ausland zu kaufen (http://www.test.de/Urheberrecht-Speicher-wohl-bald-teurer-4434611-0/).  Hier liegt sie rechtlich und tatsächlich falsch und belohnt obendrein Hinterziehungspraktiken!

Es ist schon skurril, dass ausgerechnet diese Organisation, deren Stifterin und Gründerin die Bundesregierung ist, zum Boykott des deutschen Handels aufruft und die Nichtachtung der Gesetze unterstützt.

Rein rechtlich übersieht Stiftung Warentest nämlich, dass auch der Online-Bezug von Speichermedien aus dem Ausland vergütungspflichtig ist – also Urheberabgabe an die ZPÜ gezahlt werden muss. Der private Verbraucher muss nicht selbst an die ZPÜ zahlen, wohl aber schon der im Ausland sitzende Online-Händler (Schricker/Löwenheim, UrhG § 54b Rn. 4; BR-Drs. 218/94 S. 20). Er muss die Preise also genauso kalkulieren wie der inländische Händler, sodass es eigentlich keinen Preisvorteil geben kann, im Ausland zu kaufen! Und schon gar nicht kann man so die Forderungen der ZPÜ umgehen! Es mag ja sein, dass viele Händler im Ausland dies nicht tun. Sie handeln jedoch rechtswidrig und es ist höchst befremdlich, dass eine staatlich geförderte Organisation dazu aufruft, derartige Hinterziehungspraktiken durch den Erwerb der angebotenen Produkte zu belohnen.

Darüber hinaus sind die Produkte für den Verbraucher im Ausland in der Regel gar nicht billiger. Das deutsche Einzelhandelspreisniveau ist in Europa kaum noch zu unterbieten.

Überdies gibt es in der Mehrzahl der europäischen Länder Urheberrechtsabgaben,. Für Einzelverkäufe nach Deutschland werden die ausländischen Händler aber kaum ihre lokale Abgabe aus dem Preis herausrechnen.

Abgesehen von diesen Fehlern zeigt der eigenartige Aufruf der Stiftung Warentest, welche Folgen die grotesken Forderungen der ZPÜ und ihr verantwortungsloser Umgang mit den ihr vom Gesetz übertragenen Aufgaben und Rechten haben.

Die Stiftung Warentest sollte den deutschen Handel eher unterstützen, denn es sind die in Deutschland ansässigen Hersteller und Einführer sowie der inländische Handel, die sich gegen die ZPÜ für gerechte und angemessene Abgaben einsetzen.

Studie der Industrie zeigt: Die externe Festplatte wird nur zu unter 3 % für Privatkopien genutzt

Der Informationskreis AufnahmeMedien hat zusammen mit dem Bitkom eine Studie bei der GfK in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, wie externe Festplatten tatsächlich urheberrechtlich relevant genutzt werden. Eine „Studie“, die seitens der ZPÜ angeblich hierzu gemacht wurde, wurde den Industrieverbänden nie vorgelegt – trotz mehrfacher Nachfragen. Nunmehr haben die Industrieverbände selbst eine Studie erstellen lassen. Wie die Industrie es bereits im Vorfeld vermutet und während der Verhandlungen vertreten hat: Die externen Festplatten werden nur zu einem geringen Teil überhaupt für vergütungsrelevante Kopien verwendet. Mehr als die Hälfte wird gar nicht genutzt, ein großer Teil sind Sicherungskopien und selbst erstellte Dateien und Fotos. Insgesamt werden externe Festplatten durchschnittlich zu weniger als 3 % (!) für vergütungsrelevante Kopien verwendet.

Darüber hinaus werden 58% der externen Festplatten ausschließlich nur zur Datensicherung verwendet! Dies ist aus Sicht der Industrie kein vergütungsrelevanter Vorgang. Vielfach handelt es sich hierbei um Vorgänge im Rahmen gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit, z.B. um firmeninterne Backups oder aber Verbraucher möchten sich nur ihre eigenen Daten bzw. das bereits Gekaufte erhalten. Ein Urheber wird hierbei nicht geschädigt.

Die Verwertungsgesellschaften hatten letztes Jahr für externe Festplatten eine als „Tarif“  bezeichnete Forderung pro Stück in Höhe von 7 € (<1TB) bzw. 9 € (≥1TB) veröffentlicht. Ein Tarif kann jedoch nur aufgrund eines gültigen Gesamtvertrages oder frühestens aufgrund einer neutralen wissenschaftlichen Nutzungsstudie im Rahmen eines Gesamtvertragsverfahrens veröffentlicht werden. Tatsächlich handelt es sich um aus der Luft gegriffene, grotesk überhöhte Beträge ohne jede rechtliche Bedeutung. Hinweise der Industrie zur Nutzung der Produkte wurden während der Verhandlungen ignoriert. Die Studie der Industrie zeigt nun einmal mehr, dass die Industrie bisher immer mit realistischem Blick für die Nutzung ihrer Produkte verhandelt und agiert hat, während die Verwertungsgesellschaften weiterhin lediglich hohe, unbegründete Forderungen in der Raum stellen. Damit bestätigen sie, ähnlich wie kürzlich bei Speicherkarten und USB-Sticks, das Fehlen jeden Respekts vor dem Gesetz und den wirtschaftlichen Realitäten und zeigen sich der hohen Verantwortung, die ihnen gesetzlich zugeschrieben wird, nicht gewachsen.

Die Verwertungsgesellschaften sind obendrein nicht in der Lage, den Markt auch nur annähernd zu erfassen. Sie konzentrieren sich lediglich auf die Unternehmen, die den bekannten Verbänden angehören. Außenseiter entgehen durchweg jeglicher Belastung mit der Pauschalvergütung für Privatkopien, auch schon im Forderungsstadium, und verschaffen sich dadurch erhebliche Wettbewerbsvorteile. Ob und wie die Industrieverbände gegen diese für ihre Mitglieder teilweise existenzgefährdenden Verhältnisse vorgehen können, wird derzeit geprüft.

Pressemitteilung der Verbände IM und Bitkom zur Vergütungspflicht von externen Festplatten

IM-Presseinfo Externe Festplatten 13 07 2012

ZPÜ erhöht Tarife um 800 bis 1850%! 1,95 € für Speicherkarten, 1,56 € für USB-Sticks

Die ZPÜ hat am 10.Mai 2012 einen neuen Tarif aufgestellt für USB-Sticks und Speicherkarten. Dabei wurden die bisherigen Sätze in bisher ungekanntem Maß vervielfacht. Dabei hält die ZPÜ die Produkte selbst größtenteils gar nicht für vergütungspflichtig.

Der Tarif soll ab dem 01.07.2012 gelten. Bis dahin gilt noch der alte Tarif von 0,10 € pro Speicherkarte bzw. USB-Stick.

Übersicht:

Produkt

Vergütung je Stück
(bisher)

Vergütung je Stück
(neu)

Steigerung
um

1. USB-Sticks mit Speicherkapazität ≤ 4 GB*

€ 0,10

€ 0,91

810%

2. USB-Sticks mit Speicherkapazität > 4 GB*

€ 0,10

€ 1,56

1.550%

3. Speicherkarten mit Speicherkapazität ≤ 4 GB*

€ 0,10

€ 0,91

810%

4. Speicherkarten mit Speicherkapazität > 4 GB*

€ 0,10

€ 1,95

1.850%

* Gigabyte

Die Verwertungsgesellschaften haben bislang keine Begründung für eine Anhebung der Vergütung genannt. In direkten Gesprächen hatten sie lediglich neue Vergütungshöhen angekündigt, die „weh“ tun sollten. Konkreter wurden die Verwertungsgesellschaften hierzu nicht.

Allerdings haben die Verwertungsgesellschaften deutlich gesagt, dass sie gar nicht alle Speicherkarten für vergütungspflichtig halten, sondern nur solche, die in Smartphones und Handys eingesetzt werden – in erster Linie also Micro-SD-Karten (mSD). Nach eigenen Angaben hat sie auch nur für derartige Speicherkarten unternommen, die tatsächliche Nutzung zu ermitteln. Man wolle kein Geld, das einem nicht zustehe, so die ZPÜ in der letzten Verhandlungsrunde am 09.02.2012. Nunmehr hat man dennoch einen Tarif für sämtliche Speicherkarten veröffentlicht. Weit mehr als die Hälfte der Speicherkarten sind jedoch „normale“ SD-Karten, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. Der Verbraucher soll also auch für selbst erstellte Fotos und Videos Geld an die Verwertungsgesellschaften zahlen!! Die Verwertungsgesellschaften fordern offensichtlich und wissentlich doch Geld, das ihnen nicht zusteht.

Dieses Vorgehen zeigt, dass die Verwertungsgesellschaften offensichtlich nicht mehr willens und in der Lage sind, mit der ihnen vom Gesetz zugesprochenen Aufgabe verantwortlich umzugehen.

Andererseits hat die Industrie in Gesprächen und Verhandlungen deutlich gemacht, dass sie an der Fortführung der Gesamtverträge weiterhin interessiert ist. Da die Verwertungsgesellschaften dies ablehnten und die entsprechenden Gesamtverträge gekündigt hatten, hat der IM ein entsprechendes Gesamtvertragsverfahren bereits am 09. Mai 2012 eingeleitet. Der Bitkom wird dies voraussichtlich in Kürze ebenfalls tun.

Quo vadis Urheberrecht? #urheberdebatte @SZ_Digital

Es ist eigentlich unglaublich, aber in einem Punkt scheinen sich parteiübergreifend alle einig zu sein: Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist veraltet.

Das jetzige System des Urheberrechts stammt aus einem analogen Zeitalter und ist nicht mehr mit der digitalen Realität zu vereinbaren. Es lässt sich dem Konsumenten schwerlich vermitteln, warum er für ein bereits gezahltes Musikstück nochmals bezahlen soll, nur weil er es von seinem Handy auf seine Festplatte kopiert oder er es zur Sicherung auf eine Backup-Platte schiebt? Oder warum für das kostenlose Rezept aus dem Internet ebenfalls eine Urheberabgabe fällig sein soll, wenn man es zum Nachbacken speichert? Und ist das virale Marketing, das zur Verbreitung gedacht ist, das dazu bestimmt ist, dass kopiert und weitergegeben wird, tatsächlich auch vergütungspflichtig? Die Fragestellungen werden immer vielfältiger und komplexer und die Anlehnung an die alte analoge Welt funktioniert einfach nicht mehr.

Verschiedene Bundestagsabgeordnete haben sich zum Urheberrecht und möglichen Lösungen bei sueddeutsche.de geäußert und interessante Ausblicke eröffnet:

Dr. Peter Tauber (CDU) (http://bit.ly/yUIvhn), Björn Böhning (SPD) http://bit.ly/wXW3Tk, Jimmy Schulz (FDP) http://bit.ly/yqiZls und Sebastian Nerz (Piratenpartei) http://bit.ly/wDvrzC.

Einig ist man sich darüber, dass der Urheber und das geistige Eigentum geschützt werden müssen. Einig ist man sich auch, dass das jetzige System eben nicht mehr funktionieren kann und das Urheberrecht grundlegend modernisiert werden muss. Aber wie soll dann ein gerechtes System aussehen? Die Ansätze der verschiedenen Politiker sind vielfältig. Auf DRM-Systeme oder Geschäftsmodelle wie z.B. iTunes bauen? Oder lieber eine Kulturflatrate einführen? Oder wie soll die Zukunft aussehen? Die Beiträge sind sehr lesenswert!

BGH stellt Nutzung des PCs zur Privatkopie in Frage / OLG Wien (2 R 139 11t) hat bereits eine Urheberabgabe verneint.

Der BGH hat mit Urteil vom 30.11.2011, Az. I ZR 59/10 – so die Veröffentlichung der damit befassten Kanzlei (http://bit.ly/w9fanu) – „Zweifel an der technischen Eignung und der entsprechenden Zweckbestimmtheit von PCs zur Anfertigung abgabepflichtiger Kopien nach § 53 UrhG a.F. (sog. Privatkopien)“ geäußert und das Verfahren zurück an das OLG München verwiesen. Das OLG München wird sich also erneut mit dem Fall und dann insbesondere mit der Frage beschäftigen, inwieweit PCs zur Privatkopie tatsächlich genutzt wurden.

Mit der Frage der Nutzung hatte sich auch gerade in zweiter Instanz das OLG Wien (2 R 139 11t) beschäftigt und ist am 16.12.2011 zu dem Urteil gekommen, dass Festplatten – egal, ob extern oder intern im PC – nicht vergütungspflichtig seien, weil sie multifunktional, also beispielsweise zur Speicherung eigener Videos, eigener Fotos und Dokumente, und nicht überwiegend für Kopien von urhebergeschütztem Material genutzt werden. Es hat damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Vor dem OLG Wien wurde ausgeführt, dass die dort vorgelegte Studie der Gfk aufzeige, dass lediglich 5 % der Festplatten für private Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden. In Österreich geht der Rechtsstreit nunmehr in die nächste Runde zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Das OLG München wird sich neben der Analyse der tatsächlichen Nutzung von PCs auch noch mit der Auslegung des Padawan-Urteils und der Frage beschäftigen, ob für geschäftlich genutzte PCs eine Abgabe an Urheber zu zahlen ist oder ob geschäftlich genutzte Speichermedien von der Vergütungspflicht ausgenommen sind. Eine in Deutschland umstrittene Frage. In Österreich sind die Parteien sich da in der Sache einig: Für geschäftlich genutzte Speichermedien soll nichts zu zahlen sein. Hierfür bietet die Verwertungsgesellschaft Austromechana auch Formulare an, mit denen für Speichermedien die Urhebervergütung zurückerstattet werden kann, wenn diese nicht für Kopien von urhebergeschütztem Material verwendet werden. Dort ist zwischen Hersteller und Verwertungsgesellschaft hinsichtlich dieser Frage nur umstritten, ob für diese Produkte nicht von vorneherein keine Vergütung zu zahlen ist, anstatt erst eine Vergütung zu zahlen, die dann umständlich vom Endkunden zurückgefordert werden kann.

In einem weiteren Verfahren hat der OGH in Wien (4Ob79/11p) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Tarif angesichts des Padawan-Urteils und der EU-Richtlinie überhaupt unterschiedslos sowohl für gewerbliche als auch privat genutzte Produkte aufgestellt werden darf (http://bit.ly/AAeUYo). Auch in Deutschland sind die Tarife einheitlich für gewerblich und privat genutzte Produkte aufgestellt worden (so auch kürzlich für externe Festplatten). Die EuGH-Entscheidung ist daher auch hier von großem Interesse. Es  bleibt weiterhin spannend.

Niederlande: Abschaffung urheberrechtlicher Abgaben für Privatkopie

Wie der Verband Stobi aus den Niederlanden berichtet (http://bit.ly/ryjtZA), ist die Entscheidung des Ministers für Sicherheit und Justiz Teeven endgültig, dass die Urheberabgabe auf Geräte und Speichermedien in den Niederlanden abgeschafft wird.

Das Vergütungssystem wurde für veraltet gehalten. Neue Technologien machten es möglich, dass alle Künstler direkt für ihre Arbeit bezahlt werden. In solchen Fällen zahlten die Verbraucher zur Zeit doppelt. Die Interessenverbände gehen davon aus, dass die Abschaffung dazu führt, dass die Geschäftsmodelle rund um das legale Angebot im Internet innovativer und vielfältiger werden.

Anhörung im Bundestag zum Urheberrecht

Am Montag, den 19. September, gibt es eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Urheberrecht im Bundestag. Gegenstand sind ein Gesetzesentwurf der SPD und der Linken sowie ein Antrag des Bündnis90/Die Grünen über die “vergriffenen und verwaisten Werke”.
Geladene Experten sind:
Professor Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität zu Berlin;
Rechtsanwalt und Professor Johannes Kreile (München);
Der ehemalige Professor Rainer Kuhlen von der Universität Konstanz (Lehrstuhl für Informationswissenschaft);
Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek aus Frankfurt/Main;
Professor Gerhard Pfennig, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst aus Bonn;
Professor Roland Reuß von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Germanistisches Seminar);
Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. aus Frankfurt am Main;
Robert Staats von der Wort VG aus München.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_350/01.html